Steuerklasse 1,2,3,4,5,6 und die 0. Ja, null!

Steuerklasse 0 gilt für Grenzgänger, die im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten. Sie zahlen dank Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuern auf ihren deutschen Lohn. Die Steuerklasse 0 ist kein echte Steuerklasse, sondern ein Hilfskonstrukt, um zu verhindern, dass Grenzgänger in die ungünstige Steuerklasse 6 fallen.

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