Infos für Mieteigentümer

  • Kaufpreis und Kaufnebenkosten können über 50 Jahre hinweg abgeschrieben werden (jährlich 2% des Gebäudewertes).
  • Kreditzinsen können vollständig abgesetzt werden, wenn das Objekt finanziert wurde.
  • Renovierungs- und Modernisierungskosten können abgesetzt werden.
  • Diese Kosten können nicht abgesetzt werden, wenn das Objekt als Eigenheim genutzt wird, da sie nicht mit Einkünften verbunden sind.

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